Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) schlägt Alarm. Er sieht die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft durch den Reformvorschlag zum EU-"Telekom-Paket" (Artikels 5 der Richtlinie zu Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation 'ePrivacy Richtlinie') massiv gefährdet. Geht es nach dem Willen der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft, soll der Internetnutzer bei jedem Aufruf einer neuen Webseite dem setzten eines Steuerungs-Cookies zuvor zustimmen müssen. Dies könne entweder durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils über ein gesondertes Pop-up-Fenster erfolgen.
Hier fordert der Verband Nachbesserungen. Denn Cookies seien auf modernen Internetseiten, vor allem im Web 2.0, gang und gäbe und allseits akzeptiert. "Die vorgelegte Textfassung, die entgegen der Aussage der tschechischen Ratspräsidentschaft nicht konsensual zustande gekommen ist und gegen die sich breiter und vehementer Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft regt, bedarf einer zwingenden Korrektur", fordert Matthias Ehrlich , Vizepräsident des BVDW. Weder das EU-Parlament noch nationale Regierungen hätten im Vorfeld Erhebungen über die rechtlichen und ökonomischen Auswirkungen dieser neuen Regelungen durchgeführt, moniert der Verbands-Vize. "Fest steht jedoch, dass - wird der Einsatz von Cookies von einer 'aktiven, vorherigen' Zustimmung des Nutzers vor Aufruf des Telemediendienstes abhängig gemacht - dies faktisch das Ende des Einsatzes von Cookies als das absolut notwendige und anerkannt zentrale Nutzungssteuerungselement bedeuten würde."
Ähnlich Bedenken sieht auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH). "Online-Shops weisen in ihren Datenschutzbestimmungen klar und deutlich auf die Verwendung von Cookies hin. Daher gibt es keine Notwendigkeit, zuvor bei jedem Nutzer die Erlaubnis einzuholen", so Verbandssprecher Oliver Claas . Der BVH schließt sich der Forderung nach Nachbesserungen des vorliegenden Textentwurfes an.
Auch Prof. Michael Rotert , Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco und Vizepräsident des europäischen Providerverbandes EuroISPA , konstatiert der EU vorschnellen Aktionismus: "Das Europäische Parlament und die Nationalregierungen haben es versäumt, ihre Vorschläge vorab auf ökonomische und rechtliche Folgewirkungen abzuklopfen. Hätten sie dies getan, wäre ihnen klar geworden, dass die Benutzer nach den neuen Regeln gezwungen würden, entweder bei jedem einzelnen Dienstenabieter eine vorherige aktive Zustimmung zur Verwendung von Cookies abzugeben, oder aber sich jeweils durch gesonderte pop-Up Fenstern zu klicken." Das sei unpraktikabel und belästigt unnötig die Internetnutzer. "Außerdem haben es die Nutzer selbst in der Hand, Cookies mittels Einstellungen ihres Browsers oder ihrer anderen Applikationen zuzulassen oder auszuschließen", folgt Rotert der Argumentation des BVDW.
Nach geltendem Recht ist es bisher üblich, dass Diensteanbieter die Nutzer - etwa über entsprechende Datenschutzbestimmungen - über Zweck und Einsatz von Cookies informieren und der Nutzer zudem über die selbstgewählten Einstellung seines Browsers entsprechende Einstellungen vornehmen kann. Dies sollte nach BVDW-Meinung unbedingt beibehalten werden.
Damit wird die aktuelle Datenschutz-Debatte in Deutschland auch für die Interaktiv-Wirtschaft von Interesse. Momentan kämpfen Direct-Mailing-Unternehmen und Telemarketing-Dienstleister gegen eine Neuregelung des Datenschutzes, wonach die Weitergabe von Postadressen der Zustimmung der Nutzer bedarf. Zudem sollen die Regelungen zum Telefonmarketing weiter verschärft werden. Die EU-Initiative könnte durchaus negativen Einfluss auch auf die aktuelle Datenschutzdebatte nehmen, glaubt Versandhandels-Experte Martin Groß-Albenhausen . "Ich befürchte, dass sich am Ende die Enttäuschung diverser Personen über die Vertagung der Datenschutz-Novelle in um so härterer Gangart bei der Diskussion oder Adaption oder Überadaption der EU-Regularien äußern könnte". (og)
Quelle: ibusiness |